19.08. Überraschungen nach dem Urlaub. Der Perso von Stephan ist nicht in der Post, dafür 7 entwertete Titel der Telekom, auf die ich gewartet habe in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren (insgesamt ca. 12 Gläubiger). Das war cool, dass das geklappt hat und für mich auch ein Novum, zumal eine bestimmte Vergleichssumme zur Verfügung stand und das Gericht die fehlende Zustimmung einer Minderheit der Gläubiger einfach ersetzt hat und dann konnte man sich das ganze jahrelange Insolvenzverfahren sparen und hat die Quote ausgezahlt und die Titel wieder zurück gefordert.
In einer anderen Betreuungssache hatte ich vor der Reise nach einem Widerspruch im Mahnverfahren und angesichts der Terminierung um 9 Uhr morgens beim Amtsgericht Stadthagen angekündigt, die Hauptforderung anzuerkennen. Hier wurde die Klage zurück genommen, so dass ich zum Termin nicht erscheinen muss. Auch gut.
Was manchmal als Beratungshilfesache daher kommt, entwickelt sich dann ganz anders. Mein Mandant kommt in Begleitung eines Sozialarbeiters der Wohnassistenz, der mich als Anwältin empfohlen hat. Seine Eltern sind nacheinander verstorben. Der Vater am 10.07. und die Mutter dann am 20.07. Der Bruder war Betreuer der Eltern und mein Mandant ist Alleinerbe geworden. Die Erbschaft beträgt ca. 60.000,- €. Ich soll ihm behilflich sein. Beratungshilfe können wir vergessen, es wird nach RVG abgerechnet.
Eine junge, intellegente Frau bewirbt sich als Betreute und will mich kennen lernen. Das Gespräch verläuft gut. Ich bin ihr von einem Schützling von mir empfohlen worden. Ich denke, es waren wechselseitige Sympathien vorhanden.
Mittags gehe ich nach Hause um all die leckeren Schweizer Lebensmittel zu essen. Das ist toll. Wir müssen bestimmt 2 Wochen außer Milch und Brot und frisches Gemüse und Obst nichts einkaufen. Quark, Mandelblättchen, andere Leckereien aus Konditoreien und Bäckereien, 7 Kalbsbratwürste, Speck und Käse und andere Dinge sind im Kühlschrank und ich freue mich ohne Ende darüber.
Abends gehe ich nach Wochen mal wieder zum Sport und turne ausversehen auf einer Kindermatte, was ich aber nicht merke, bis die Studioleiterin mich darauf aufmerksam macht. Danach gibt es Käsenudeln. Der Schweizer Käse zieht feine Fäden, wie ein Spinnennest sieht es im Topf aus. Dazu Tomatensalat. Sehr leckere macaroni and cheese.
20.08. Endlich mal wieder ein toller Traum, den ich den ganzen Tag noch weiß und erst abends niederschreibe. Es handelt sich um eine juristische Prüfung, aber irgendwie sind die Fragestellungen weniger juristisch. Es sind insgesamt 4 Fragestellungen. Man soll aus zwei Buchstaben zwei Abkürzungen bilden. Ich nehme SB für Selbstbedienung und Suchtberatung und die anderen rätseln noch. Es gibt eine Aufsicht, wie bei den juristischen Klausuren und Examina. Dann soll man irgendwie Punkte verbinden und daraus ein Gebäude darstellen. Ich will aus Pelztaschen, die ich aus einem Magazin ausschneide Häuser malen mit dem Kuli und dann aus Alu-Folie Fenster ausschneiden wie Hundertwasser. Dann bin ich in einem Klamottenladen und sage der Inhaberin, dass sie schöne Sachen hat, aber schlecht präsentiert. Sie beauftragt mich mit der Gestaltung des Schaufensters und Ladens und das kann ich dann irgendwie als Prüfungsaufgabe machen. Ich sage viel weniger hinlegen und das dann beleuchten und irgendeinen roten Faden bei der Deko. Vielleicht irgendwas Buntes aus dem Supermarkt. Dann tut es mir leid, dass ich nicht so gut in so etwas bin wie meine Freundin Andrea, die ständig hier das Schaufenster des Hutladens umgestaltet und ich versuche mich daran zu erinnern, wie sie das macht. Dann bin ich wieder an meinem Platz und gebe die Arbeit ab. Ich habe lauter Fanpost bekommen, die ich durchlese von rothaarigen Männern, die mir Fotos schicken und Briefe und meine Sachen bewundern. Dann sehe ich mich selber von hinten. Der leichte Buckel stimmt bei der Figur, aber ich habe einen total großen und breiten Hintern. Erstens ungewöhnlich sich so von hinten zu sehen und dann weiß ich jetzt, auch wenn ich mir mehr Hintern wünsche, es passt nicht zu mir. Ich war mir ganz fremd von Hinten.
Beim Gericht sind mal wieder Einlasskontrollen. Im Trakt der Staatsanwaltschaft steht ein Typ im Flur, der mir von weitem auffällt wegen seines abartigen Hemdes bzw. des Musters. Es ist kurzärmelig und hat braune Flecken als Muster. Das sieht aus als hätte ihn jemand mit Scheiße beworfen. Dazu trägt er eine schlecht sitzende Jeans und ein Schild, was senkrecht an der Knopfleiste seines Hemdes hängt und auf dem steht: „Besucher“. Ein Bild für Götter.
Regionalexpress-Fahrt zu Herrn PM. Er ist auf der dritten Station mittlerweile. Er kam alkoholisiert aus dem Ausgang und ist wieder auf der geschlossenen. Ich warte mit einem sportlichen, grauhaarigen Mann, der auch mit seinem Rad in der Bahn hergefahren ist und den ich auf dem Klinikgelände wieder begegne. Er hat das Haus schneller gefunden und wartet schon vor der Tür zur Station als ich eintreffe. Es ist Gruppenvisite, d.h., dass die Patienten alle im Kreis sitzen und was erzählen, sich gegenseitig, ihre Befindlichkeiten. Ich höre nur meinen reden. Er ist erstaunt mich zu sehen und will mit mir in sein Zimmer. Dort liegen 6 Hüte auf einer Ablage und zwei Gitarren auf dem Bett. Ich frage nach dem erneuten Stationswechsel und er sagt, das sei eine Station für Depressive gewesen und die seien nicht so mit ihm zu Recht gekommen. Ich frage ihn, ob Alkohol im Ausgang was damit zu tun haben könnte. Er dementiert. Die zwei kleinen Biere, die er hatte, die wären längst wieder abgebaut gewesen. Ich gebe ihm seine Post. Teilweise habe ich die Briefe aufgemacht (von der Bank z.B.). Das regt ihn auf, die anderen öffnen wir dann zusammen bzw. ich soll es tun, weil er Werkzeug dafür braucht, aber bei mir der Finger reicht. Ich soll die Post auch beantworten und bearbeiten, sofern es sich nicht um Werbung handelt, was überwiegend der Fall ist. Als es um die Wohnungssuche geht, bei der ich Skepsis äußere, fängt er an rumzuschreien, dass ich ihm diesen Beschluss reingedrückt hätte. Irgendwann kommt jemand vom Personal und fragt, ob alles in Ordnung sei und sagt, dass ich nicht alleine mit ihm im Zimmer bleiben soll, lieber in den öffentlichen Tagesraum. Ich will gehen, weil ich mich nicht anschreien lassen will. Er sagt, dass er mir nichts tut. Ich enttäusche ihn vielleicht indem ich ihm auch sage, dass ich keine Angst vor ihm habe. Er will mir erzählen, wie es wirklich war. Eine Bande, die chemische Drogen herstellt und er hätte ein paar Mal Amphis genommen. Die hätten ihm aber LSD und Cristal Meth untergejubelt und sich amüsiert, wie er abgegangen sei. Deswegen sei er zum Soko und hätte die auffliegen lassen und die seien nun hinter ihm her. Wir kommen überein, dass ich ihn mal beim Wohnungsamt anmelden soll. Er sabbert vor lauter Erzähldrang auf meine Tasche und wischt es ab und entschuldigt sich, sei nur Speichel gewesen. Er sei aufgeregt. Als ich gehe, bestätigt er, dass ich ganz schön in Ordnung sei und entschuldigt sich. „Nichts für ungut, vertragen wir uns wieder, sind Sie mir nicht böse, ne?“ Ich sage, natürlich nicht, alles gut.
Abends gibt es Kalbsbratwurst als Currywurst mit Paprikagemüse. Was wir alles aus diesen Schweizer Lebensmitteln machen. Das dürfen die Schweizer gar nicht wissen.

21.09. Anhörung zur Verlängerung einer Betreuung dauert 2 Minuten. Ich fahre dann zu einem Betreuten, den ich selten sehe und der sehr krank ist. Vorbei an herrlicher Streetart in Kleefeld.

Er hat einmal studiert und jetzt kann er kaum noch was. Wohnt in der Wohnung der Eltern, die in einem anderen Bundesland sind und nur teilweise zu Besuch da. Er bettelt die Nachbarn und Taxifahrer am Taxistand an. Ich hatte über den Vater einen Brief von einer Nachbarin bekommen, die sich Sorgen macht und helfen will. Ich klingele und er macht nicht auf, kommt dann aber um die Ecke. Wir gehen rein. Er ist total aufgeregt und kann auf keine Frage adäquat antworten. Er sucht seinen Ersatzschlüssel. Überall sind Kippen und leere H-Milch-Packungen. Er will Geld, den ambulanten Wohnbetreuer, der ihm das bringt, vor mir hat er Angst. Kann ich ihm einen Kaffee ausgeben. Ich denke, warum nicht, dann halte ich ihn noch etwas bei der Stange. Wir betreten den Kiosk, der voll ich mit Kunden, die Fachzeitschriften und Tabak kaufen wollen, sowie Lottoschein ausfüllen oder abgeben. Als der Inhaber meinen Betreuten sieht schreit er: raus hier. Sie haben hier nichts zu suchen und ich sage daraufhin. Ich wollte Herrn W. einen Kaffee ausgeben. Das ginge nicht, er dürfe auch nicht Leute anbetteln, sagen die Eltern. Ich sage, ich bin die gesetzliche Betreuerin und sei zu Besuch. Dann sei das wohl ein wenig anders. Ja dann wolle er sich entschuldigen bei mir und bei meinem Betreuten und den Kaffee wie immer mit Milch und Zucker. Meiner rennt sofort wieder los und verschüttet seinen 80 Cent Kaffee. Für mich ist es eindrucksvoll hautnah zu erleben, wie er vertrieben wird wie ein räudiger Straßenköter. Als ich gehen will spricht mich ein Mann an der Ecke an mit Kruzifix an einer Halskette und fragt, ob ich die Betreuerin sei. Das sei schlimm mit ihm, er würde alle anbetteln und die Eltern, die hätten doch Geld und warum sie ihn nicht zu sich nehmen würden. Er sei ja auch psychisch krank, aber nicht so doll, aber er bekomme auch Ergotherapie und demnächst Wohnbetreuung, 2 mal die Woche. Während meiner draußen herumtigert kommt er noch mal rüber und nutzt die Gelegenheit meinen Gesprächspartner nach einer Zigarette zu fragen, die er nach einem Augenaufschlag und einem kurze Protest des Angeschnorrten, ich habe auch nicht viel Kohle und habe Dir gestern schon eine gegeben, auch bekommt. Ich fahre im Anschluss noch zur MHH und besuche eine sehbehinderte, die sehr auf mich fixiert ist. Die ist über den Spontanbesuch ganz aus dem Häuschen. Unsere Frau A. ist da. Wie hübsch sie wieder aussieht. Unsere Betreuerin schwärmt sie allen auf Station vor.
Abends nach dem Sport kommen junge Verwandten meines Mannes, die uns Bücherregale, die einmal handgefertigt wurden und die man als Bilderrahmen nutzen kann abnehmen. Es gibt Suppe aus einer gelben Giftschlangenzucchini. Die sieht aus wie ein großer gebogener Buchstabe oder eine Kobra und passt nicht in das Waschbecken. Ich wollte sie eigentlich fotografieren, war dann aber zu schnell mit dem Schneiden, Kopf ab. Sie kommt aus einem Schrebergarten von Freunden und angeblich hätten wir die Samen gespendet. Ich bin skeptisch, weil es sehr gesund daher kommt, aber mit Schweizer Creme Fraiche verfeinert und Maggi-Kraut lecker und noch mehr Zucchini grün aus dem Garten gebraten mit Knoblauch und Majo aus der Schweiz und frische Brombeeren aus dem Garten in Joghurt gibt es auch. Alles muss weg, weil wir schon wieder eine Kurzreise vor uns haben. Ich mag die jungen Verwandten, die so schön unproblematisch sind und mit allem zufrieden und ich freue mich, dass sie die Maßmöbel mitnehmen.
Noch mehr Gartengemüse, die Peniskarotten:

22.09. Arbeiten, Akte kopieren bei der Ausländerstelle. Wieder deprimierendes Kapitel in Sachen Ausländerrecht. Lustige Karikatur über dem Kopierer mit: Das ist Akteneinsicht, was meinen Sie warum die sonst da hinten ein Loch drin haben. Beim Kopieren vergeht einem die Lust.
Der Akteninhalt ist langwierig, aber ich will, dass er gelesen wird. Mein Betreuter ist ein supernetter junger Mann, der immer ganz leise sagt, das sind schöne Farben, Frau A. oder die Bluse gefällt mir. Einmal haben wir ihn am Samstag mit der Familie auf der Limmerstraße getroffen. Er hat eine Frau und 3 Kinder und grüßt mich auch immer von seiner Frau. Ich war mit dabei als er seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen hat und habe ihm noch das Geld dafür geliehen. Die Vorgeschichte sehe ich heute anhand der Ausländerakte der Landeshauptstadt Hannover und finde den Inhalt skandalös:
geb. 12.09.1980
13.11.89 Einreise des Vaters (aus der Türkei)
24.11.89 Asylantrag des Vaters
21.03.90 Einreise der Mutter und den vier Geschwistern
28.03.90 Asylantrag der Restfamilie
09.05.90 Asylantrag abgelehnt
Begründung Anhänger der PKK 2 Strafverfahren, weil er (der Vater wohl) Freiheitskämpfern zur Flucht über Syrien verholfen haben soll, Ausweise gefälscht, Behörden bestochen. Hat sich 1985 gestellt nachdem seine Frau abgeholt worden sei. 14 Tage lang in Cizre festgehalten und anschließend 2 Monate und 20 Tage gefoltert. 4-jährigen Sohn wurde von türkischen Soldaten das Bein gebrochen, der Mutter die Zähne ausgeschlagen, weil ihr Mann auf der Flucht und sie ihn verraten sollte.
„Aus dem Vorbringen der Antragsteller ergeben sich unter Berücksichtigung der Lage in der Türkei keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, daß sie sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung außerhalb ihres Heimatstaates aufhalten oder bei einer Rückkehr mit Verfolgungsmaßnahmen im Sinne der genannten Vorschrift rechnen müssen.“
Aus dem Urteil des Gerichts für schwere Strafen in Midyat geht hervor, dass der Antragsteller vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen wurde. (Anm.: na, dann). „Der vom Antragsteller vorgelegte Beleg – Verhörprotokoll vom 08.07.1989 des Friedensgerichts Nusaybin wegen Unterstützung der PKK – ist ebenfalls nicht geeignet eine politisch motivierte Verfolgung des Antragstellers annehmen zu können.“….“Dieser Einschätzung wird durch die während des Strafverfahrens ca. 1985 erlittenen Folterungen nicht beeinträchtigt, die ohne Zweifel eine menschenunwürdige Behandlung darstellen, jedoch im Rahmen eines kriminellen Strafverfahrens standen und mit der im März 1989 erfolgten Ausreise nicht mehr im Zusammenhang gesehen werden können und bei einer Rückkehr erneute Folterungen aus diesem Grund auch nicht zu erwarten sind.“ (!!!!)
„Der Vortrag der Antragstellerin zu 2), ihr seien die Zähne ausgeschlagen worden, weil ihr Mann auf der Flucht gewesen sei, ist asylrechtlich irrelevant. Sollte es tatsächlich dazu gekommen sein, ist der Antragsteller davon überzeugt, daß diese ihr widerfahrenen unmenschliche Behandlung im Rahmen der Strafverfolgung ihres Ehemannes 1985 passiert ist und weder politisch motoviert war, noch in einem kausalen Zusammenhang mit der jetzigen Ausreise steht.“ (!!!!)
26.06.90 Abschiebungsandrohung
26.07.90 Klage
21.01.91 Geburt der Schwester
13.01.92 Klage bzgl. des Vaters nach Rücknahme eingestellt
12.03.92 Asylfolgeantrag des Vaters
07.10.93 Verwaltungsgericht Oldenburg stellt fest dass bzgl. der Mutter und des ältesten Bruders die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, im Übrigen wird Klage abgewiesen.
Anwältin hat 08.09.2000 den Antrag für meinen Betreuten, damals 20 auf Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG, zurückgenommen.
„Am 06.09.1994 wurde Ihnen als minderjährigem Kind nach §… erstmals eine bis zum 05.09.1996 befristete Aufenthaltsbefugnis zur Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft erteilt, die in der Folge, zuletzt befristet bis zum 09.12.2000 verlängert wurde. Vom Landkreis Cloppenburg wurde Ihnen am 25.02.1997 irrtümlich ein Internationaler Reiseausweis ausgestellt, in den eingetragen wurde, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen.“
Am 26.10.1999 beantragte Sie die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.
Erstmals am 06.09.1994 eine Aufenthaltsbefugnis erteilt, die fortlaufend bis 26.09.2002 verlängert wurde.
2002 wird die Ausweisung angeordnet.
Anwalt 2002: Mandant befindet sich seit 12 Jahren in der BRD und besitzt seit dem 06.09.1994 eine Aufenthaltsbefugnis.
13.01.2003 Antrag beim Verwaltungsgericht Hannover. Wird abgelehnt. Antrag beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wird am 14.03.2003 abgelehnt.
Schreiben Stadt Hannover vom 05.05.2003, dass Abschiebung soll bis zum 15.05.2013 erfolgen soll. „Dabei bitten wir zu beachten, daß Sie höchstens 20 kg Gepäck mitführen dürfen“.
12.05.2003 Petition an den Niedersächsischen Landtag durch meinen Betreuten. In Oldenburg zur Grundschule gegangen. „Vor ca. 2 Jahren wurde ich von meinen Eltern mit meiner Cousine …zwangsverheiratet. Aus dieser Zwangsehe ging ein Kind hervor. Ich habe mich inzwischen scheiden lassen. Für den Unterhalt des Kindes komme ich auf. Wegen dieser Problematik habe ich die Beziehungen zu meinen Eltern und anderen Verwandte abgebrochen. In der Türkei könnte ich deshalb in der Heimatregion meiner Eltern nicht leben. Neben Deutsch spreche ich auch meine Muttersprache kurdisch. Die türkische Sprache ist für mich eine Fremdsprache. Ich fühle mich inzwischen ein Teil der deutschen Gesellschaft und habe in der Türkei keinerlei Lebensmöglichkeiten. Meine ganze Verwandtschaft (Brüder, Onkel) leben als anerkannte Flüchtlinge in Deutschland. Mir ist ursprünglich kein Asyl gewährt worden, weil die Meinung vertreten wurde, dass mir als Kind nichts drohe. Nur Erwachsene Mitglieder unserer Familie hätten mit politischer Verfolgung zu rechnen.“ Beigefügt war Kopie des Arbeitsvertrages. Handschriftlich an den Oberbürgermeister: “Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Bitte helfen Sie mir.“
14.05.2003 ärztliche Bescheinigung über Reiseunfähigkeit wegen blutigem Urin und Fieber.
10.04.2003 Attest der Firma, dass mein Betreuter 35 % des Umsatzes der Firma generiert.
20.06.2003 Petition vom Landtag abgelehnt.
24.07.2003 Asylfolgeantrag durch Anwältin. Begründung diverse öffentliche Auftritte als Musiker mit PKK-nahen Gruppen und Musikern. 2002 Newroz-Fest in Hannover, 6 weitere Auftritte in Köln und im gesamten Bundesgebiet.
Abgelehnt, weil zu spät gestellt. Antrag scheitert bereits an den Zulässigkeitsvoraussetzungen.
23.07.2003 Klage auf Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis, hilfsweise Aufenthaltsbefugnis.
16.02.2004 Anwaltsschreiben einer anderen Kanzlei an Landeshauptstadt, „unseren Mandanten weiterhin im Bundesgebiet zu dulden“.
17.11.2003 Verwaltungsgericht Hannover lehnt Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ab.
09.12.2004 Festnahme zur Abschiebung.
Duldung wegen Asylverfahren. 22.11.2005 Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens wird abgelehnt. Zum Thema Musiker O-Ton des Gerichts: „Der Antragsteller hat in diesem Zusammenhang lediglich vorgetragen, dass er eine kurdische Musikgruppe seines Onkels bei einem kurdischen Festival begleitet und als Musiker im Fernsehen aufgetreten sei. Dass er hierbei an exponierter Stelle als ernst zu nehmender Kritiker an den Verhältnissen in der Türkei wahrgenommen werden konnten und daher bei einer Rückkehr in die Türkei Verfolgungsmaßnahmen i.S.d. Art 16 a Abs. 1 GG bzw. § 60 Abs. 1 AufenthaltG ausgesetzt sein könnte, ist seinem Sachvortrag nicht zu entnehmen.“….“Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Behauptung des Antragstellers, wegen der Vorfälle, die sich nach seiner Rückkehr in die Türkei ereignet haben sollen, psychische Probleme zu haben. Unter Berücksichtigung der Angaben des Antragstellers ist nicht erkennbar, dass er an einer schwer wiegenden psychischen Erkrankung leidet…hat lediglich erwähnt, dass er Schlaftabletten einnehmen würde, weil er ansonsten nicht einschlafen könne“…
24.11.2005 Duldung erloschen, zur Ausreise verpflichtet. „Wir weisen ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass eine Abschiebung zu einem unbefristeten Einreiseverbot führt“.
Niederschrift über eine Anhörung beim Flüchtlingsamt 02.11.2005 in Nürnberg.
F: Wie genau sind Sie eigentlich im August 2004 in die Türkei zurück gekehrt?
A: Es war so, dass mir gesagt wurde, dass ich freiwillig in die Türkei zurückkehren müsste. Man sagte mir, dass man mich ansonsten abschieben würde. Ich musste dann zum Generalkonsulat gehen. Dort bekam ist einen Zettel. Mit diesem Zettel konnte ich dann in die Türkei einreisen…
F: Auf welchem Weg sind Sie am 27.08.2004 in die Türkei zurückgekehrt?
A: Ich flog mit einer Maschine der Turkish Airlines von Hannover nach Istanbul.
Als ich in die Türkei zurückkehrte, wurde ich von Polizisten in Gewahrsam genommen, Ich wurde dort drei Tage in einem Gefängnis festgehalten. Man fragte mich warum ich in die Türkei zurückgekehrt sei. Man fragte mich nach dem, was ich hier gemacht hätte. Man fragte mich auch nach dem, was meine Eltern hier tun würden. Man fragte mich, warum ich in die Türkei zurückgekehrt sei, obwohl ich dort überhaupt keine Verwandten oder Bekannten hätte“…“Nach drei Tagen wurde ich zusammen mit anderen Gefangenen in einem Transport nach Cizre geschickt. Dort wurde ich zur Antiterrorabteilung gebracht. Sie stellten mir Fragen zu meiner Betätigung als Musiker. Es ist so, dass wir hier viel aufgetreten sind. Man hat uns oft im Fernsehen gesehen. Ich war oft mit bekannten Sängern, beispielsweise mit …., aufgetreten. …Der Beamte der Anti-Terrorabteilung, der mich befragte, fragte dann danach, ob ich Kurier der PKK sei. Als ich das verneinte, änderte sich sein Tonfall sofort. Er sagte, dass ich nie wieder die Freiheit erlangen würde. Er hielt mir eine Pistole an den Kopf. Ich war sehr eingeschüchtert. Ich hatte bis dahin nie etwas mit der Polizei zu tun….Er gab mir Bedenkzeit. Er ließ mich mit dem Dolmetscher allein. Ich weinte. Der Dolmetscher riet mir, die Fragen so zu beantworten, wie der Beamte es wollte. Er sagte mir, dass ist dann ein gutes Leben haben würde. Andernfalls würde es nur Probleme geben. Es war so, dass man bei meiner Festnahme mein Handy mit beschlagnahmt hatte. Die Sicherheitskräfte sichteten dann das Telefonbuch in dem Handy. In dem Telefonbuch befanden sich Telefonnummern verschiedener Unterstützer der HADEP. Unter anderem befand sich der Name des Bürgermeisters von Cizre darin. Dieser ist ein Patenkind meines Vaters. Mein Vater hatte mir die Telefonnummer dieser Leute gegeben, damit ich mich bei ihnen melden könnte… Ich musste meine Aussagen jeweils unterschreiben. Irgendwann kam dann die Frage nach der Kuriertätigkeit für die PKK. Als ich die Frage verneinte, änderte sich die Atmosphäre sofort. Sie schüchterten mich so sehr ein, dass ich schließlich die Frage nach der Kuriertätigkeit bejahte. Ich wurde dann freigelassen. Es war so, dass man mir vorwarf, dass ich jetzt kämpfen gehen solle. Man forderte mich daher auf, mich täglich bei ihnen zu melden.
F: Wurden Sie anlässlich Ihrer Festnahme misshandelt?
A: Ja.
F: Wurden Sie in Istanbul oder in Cizre misshandelt?
A: Das war in Cizre.
F: Wie sage das konkret aus?
A: Ich möchte da nicht so gerne drüber reden.
F: Können Sie mir wenigstens ungefähr sagen, was dort geschah?
A: Das Ganze fing an, nachdem ich die Frage nach der Kuriertätigkeit verneint hatte und man mir Bedenkzeit gegeben hatte. Danach kam der Beamte wieder. Ich musste mich bis auf die Unterhose ausziehen. Der Beamte hatte einen Gummiknüppel, mit dem er mich schlug. Außerdem verbrannte er mir die Haut am rechten Handgelenk.
F: Gab es während Ihrer Haftzeit noch weitere ähnlich schwer wiegende Vorfälle?
A: Nachdem ich die Frage nach der Kuriertätigkeit beantwortet hatte, wurde ich ja freigelassen. Ich tauchte dann sofort unter.
F: Wissen Sie, ob, nachdem Sie sich nicht mehr bei der Anti-Terrorabteilung gemeldet hatte, nach Ihnen gesucht wird?
A: Ja, mir wurde berichtet, dass man nach mir sucht.
F: Wer hat Ihnen das berichtet?
A: Es war so, dass die Bekannten, deren Namen ich eben schon erwähnt habe, meinem Vater mitteilten, dass nach mir gesucht wird. Sie sagten ihm, dass er schleunigste dafür sorgen solle, dass ich das Land wieder verlasse.
F. Wie lange wurden Sie in Cizre insgesamt festgehalten?
A: Es war dort vielleicht ein oder zwei Tage. Ich kann dies nicht genauer sagen, weil ich zwischendurch auch eingeschlafen bin. Ich möchte noch sagen, dass es jetzt so ist, dass ich kaum allein in einem Zimmer sitzen kann. Ich muss dann unbedingt raus.
23.11.2005 Bestätigung Arbeitgeber, dass mein Betreuter voraussichtlich zum 15.12.2005 seine alte Stelle als Teamleiter wieder antreten wird.
14.12.2005 Fachärztliches Attest, dass er immer wieder auf das Ihmezentrum wollte um sich herab zu stürzen. Der Facharzt schreibt: Er gab an, 17 jg. in die BRD gelangt zu sein und sie vor einem Jahr wieder verlassen gemußt zu haben. Ein Jahr in der Türkei sei er als junger Einzelrückkehrer der Tätigkeit der PKK verdächtigt worden und hätte an sich in den für Kurden besonders unangenehmen Militärdienst gemußt. Auch hätte er sich mit Tuberkulose infiziert, die derzeit nicht infektiöse wäre, und hätte zur Ruhigstellung eines Lungenlappens operiert werden müssen.
In den Jahren in Deutschland wäre er 18 jg. zwangsverheiratet worden. Die Eltern seiner von ihm nicht akzeptierten Frau trachteten ihm nach dem Leben und hätten schon Rächer in die BRD geschickt, die aber gottseidank rechtzeitig wieder abgeschoben worden wären.
In Deutschland wieder mit einer Cousine verheiratet hätte diese ihn verlassen, als sie von seinem z.T. erzwungermaßen unruhigen und bzgl. des Hierbleibens ungesicherten Leben erfahren hätte.
Zurück in der Türkei würde er als Wehrdienstflüchtiger und noch dazu Kurde die schlimmsten Behandlungen befürchten müssen. Der Vergeltung seiner Schwiegereltern wäre er unentrinnbar ausgesetzt, da diese ihrerseits ihre Ehre wieder herstellen müßten.
In dieser Ausweglosigkeit drängten sich Selbsttötungsgedanken für ihn unabweisbar auf und drängten ihn, sein Leben zu beenden. Eigenartigerweise zöge es ihn oben auf das Ihmezentrum mit dem Wunsch, durch einen Sprung sein Leben zu beenden.
Diagnosen: Depression mit Suizidgedanken.
Erneute Eingabe beim Landtag. Landeshauptstadt in einem Schreiben vom 10.01.2006: „Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels und wir beabsichtigen, den Aufenthalt des Ausländers vorbehaltlich der noch in Klärung befindlichen Transport- und Reisefähigkeit zu beenden.
Auch Landtag lehnt ab, weil eine Integration nicht zu erwarten ist. Hat 8. Klasse ohne Abschluss verlassen. Seit 2003 in ungekündigter Stellung, Arbeitsverhältnis scheint zwischenzeitlich beendet zu sein, bezieht Leistungen vom Staat. Erschwerend kommt hinzu, dass er wegen Körperverletzung zu 6 Monate auf Bewährung verurteilt wurde (Anm.: Jugendstrafe 26.04.2000). Fazit: Alle Angaben widersprüchlich. Tut offensichtlich alles um einen Aufenthaltstitel zu erlangen.
Ab 26.12.2005 in der psychiatrischen Klinik in stationärer Behandlung. Schwere depressive Episode mit Suizidalität. 21.03.2006 folgt weitere Diagnose posttraumatische Belastungsstörung. Keine Reise – und Transportfähigkeit.
Am 22.09.2006 Begutachtungstermin. Langes psychiatrischen Gutachten. Mein Betreuter berichtet immer wieder zusammen brechend unter Tränen, in welcher Weise genau er gefoltert wurde. Die Techniken sind so krass und demütigend, dass er dem Gutachter sagt, dass das niemand erfahren dürfe, sonst würde er sich umbringen. Der Gutachter bescheinigt ihm alle psychischen Störungen und noch mehr. (Anm.: Dieses 44-seitige Gutachten erhalte ich mit anderen Unterlagen über die Rentenversicherung am 07.09.2000).
25.04.2007 Stadt Hannover an RAe Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vollziehbare Ausreispflicht besteht.
16.08.2007 zwei neue Diagnosen aus der Klinik: Dissoziative Störung und Depersonalisationssyndrom; beginnend andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung. Suizidalität bei Rückführung in das Herkunftsland.
10.01.2008 gemeinsame Sorgerechtserklärung für Kind, was voraussichtlich am 09.06.2008 geboren wird.
02.06.2010 meine Bestellung. Unbefristete EU-Rente seit dem 15.12.2009.
10.11.2011. Das kannte ich schon. Prüfung der familiären Bindung. Die Ehefrau und mittlerweile 3 Kinder haben die Deutschen Staatsbürgerschaft. Wie ist das Verhältnis zu seinen beiden Kindern. Könnte nicht besser geben. Enge Kontakte? Sehr sogar. Welcher Art sind die Kontakte? Alles was ein Vater und Kind haben. Die Kindesmutter schreibt: „Mein Mann ist der beste Mann der Welt. Jeder kann sich ein Beispiel von ihm nehmen er ist immer für uns da auf Religion sind wir schon verheiratet. Wir warten auf türkische Papiere, dann machen wir das amtlich ich bin wieder schwanger in 11. Woche u. am besten geben sie ihm gleich denn deutschen Pass weil er ein Teil Deutsch ist.
Jetzt geht es um die Einbürgerung. Die soll er nicht bekommen, da er erst seit dem 12.12.2008 eine Aufenthaltserlaubnis hat und davor nur eine Duldung hatte und der rechtmäßige Aufenthalt sei erst nach 8 Jahren am 12.12.2016 erfüllt.
Nach Einsicht in diese Akte koche ich vor Wut und will eigentlich den Staat auf Schadensersatz verklagen. Hatten sie ihm nicht gesagt, dass ihm keine Gefahr droht bei einer Rückkehr und keiner sein Musizieren zur Kenntnis genommen hätte und das auch gar nichts mit politischer Kritik oder Betätigung zu tun hätte. Er ist jetzt lebenslang arbeitsunfähig durch Folter (Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Erreichen der Altersrente am 15.02.2050), weil hier entschieden wurde, der gehört hier nicht her und wird schon nichts Schlimmes passieren. Der Onkel ist behindert durch Folter. Das betrifft die ganze Familie und diese Leute leben unter uns und betreiben hier Imbisse und Kioske und wollen hier leben, obwohl man so hart versucht sie wegzubeißen.

Wir fahren um ca. 16 Uhr Richtung Lübeck. An der Station vor unserem Haus spricht uns ein älterer russischer Typ an mit Bart und Expo-Pin. Ob er uns was fragen dürfe. Er wolle herausfinden, was die Hannoveraner über Leibniz wüssten. Was hätte der denn gemacht. Ich sage, der war Philosoph und Stephan sagt: Universalgenie und Mathe und dann die nächste Frage, was er denn erfunden hätte, wofür er berühmt war und Stephan antwortet: eine Rechenmaschine und der Typ dann: Haben Sie studiert? und Stephan: Ja, aber nicht Leibniz und ich bin auch etwas ungeduldig und erkläre ihm, dass die Uni damals noch nicht so hieß und er solle doch mal zu der Leibniz-Uni hinfahren. Vielleicht hätten die mehr Ahnung. Nein, sie wollten ja gerade wissen, was der durchschnittliche Bürger über Leibniz wisse. Er klärt uns dann auf. Das binäre System wäre die korrekte Antwort gewesen und dass er den Computer praktisch schon vorgedacht hat, deswegen nennen man ihn auch Vordenker des 21. Jahrhunderts. Ich drehe dann den Spieß um und frage ihn ob er wisse, dass es eine Leibniz-Apotheke in Hannover gibt. Ja, es gäbe alles Mögliche mit dem Namen (klar auch Backware). Ich hake nach, ob er die kennen würde. Er verneint. Da zieren ganz herrliche Zitate von Leibniz die Wände, dass er leider in keiner Weltstadt wie Paris oder London leben würde, sondern in Hannover, wo es kaum jemanden gäbe, mit dem er sich unterhalten könne. Jetzt fährt die Bahn ein und er will abschließend wissen, ob wir dafür seien, dass ein Kinofilm über Leibniz gedreht wird, wo dem Zuschauer in ca. 2 Stunden alles beigebracht wird und wir sagen selbstverständlich: ja, wir sind dafür.